der Schlichterspruch
Wortart: Substantiv, maskulin
Worttrennung
Schlich|ter|spruch
Aussprache
ˈʃlɪçtɐˌʃpʀʊx
Länge
16 Buchstaben
Scrabble®-Punkte
26
Ein Schlichterspruch ist die von einem Schlichter oder einer Schlichtungsstelle getroffene Entscheidung zur Beilegung eines Streits zwischen zwei oder mehreren Parteien. Er wird typischerweise in Tarifkonflikten oder Rechtsstreitigkeiten außerhalb des ordentlichen Gerichtsverfahrens erlassen und kann bindend oder unverbindlich sein.
Einigungsvorschlag
Schiedsspruch
Schlichtungsentscheid
Schlichtungsergebnis
Schlichtungsurteil
Vermittlungsvorschlag
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