die Mietobergrenze
Wortart: Substantiv, feminin
Worttrennung
Miet|ober|gren|ze
Aussprache
[ˈmiːtˌoːbɐˌɡʁɛntsə]
Länge
14 Buchstaben
Scrabble®-Punkte
22
Die Mietobergrenze bezeichnet den maximal zulässigen oder anerkannten Betrag für die Miete einer Wohnung, insbesondere im Kontext von staatlichen Leistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe Mietkosten von Behörden übernommen oder als angemessen anerkannt werden.
Höchstbetrag
Höchstmiete
Mietdeckel
Mietlimit
Mietpreisgrenze
Mietpreisobergrenze
angemessene Miete
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