die Kreditbürgschaft
Wortart: Substantiv, feminin
Worttrennung
Kre|dit|bürg|schaft
Aussprache
kʁeˈdiːtˌbʏʁkʃaft
Länge
16 Buchstaben
Scrabble®-Punkte
32
Eine Kreditbürgschaft ist eine rechtliche Verpflichtung, bei der eine dritte Person (Bürge) gegenüber einem Kreditgeber haftet, falls der eigentliche Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sie dient als Sicherheit für den Gläubiger und ermöglicht es dem Schuldner, einen Kredit zu erhalten, den er allein möglicherweise nicht bekommen würde.
Ausfallbürgschaft
Bürgschaft
Garantieerklärung
Haftungsübernahme
Kreditgarantie
Kreditsicherheit
Schuldnerbürgschaft
Zahlungsgarantie
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