die Freie Reichsstadt
Wortart: Substantiv, feminin
Eine Freie Reichsstadt war im Heiligen Römischen Reich eine weitgehend selbstständige Stadt, die unmittelbar dem Kaiser bzw. dem Reich unterstand – nicht einem regionalen Fürsten, Herzog oder Bischof. Sie war damit politisch ungefähr ein kleiner eigenständiger Stadtstaat.
Freie Reichsstädte hatten häufig: Einen eigenen Stadtrat und weitgehende Selbstverwaltung, eigene Gerichte und eine eigene Verwaltung, weitgehende Steuer- und Wirtschaftsrechte, teilweise das Recht, Münzen zu prägen, einen Sitz und eine Stimme im Reichstag.
Historisch wurden zwei Begriffe unterschieden:
Reichsstadt - Unterstand direkt dem Kaiser beziehungsweise dem Reich.
Freie Stadt - Hatte sich meist von der Herrschaft eines Bischofs gelöst und besaß weitgehende Selbstständigkeit.
Im Laufe der Zeit wurden beide Gruppen gemeinsam als „Freie und Reichsstädte“ bezeichnet. Daraus entstand die verbreitete, aber historisch nicht ganz genaue Bezeichnung „Freie Reichsstadt“.
Beispiele waren Frankfurt am Main, Nürnberg, Augsburg, Ulm, Rothenburg ob der Tauber und Heilbronn. Die meisten dieser Sonderrechte endeten 1803 im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses und der Neuordnung Deutschlands unter Napoleon.
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