Abkürzung für besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Die gängige Abkürzung für „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ lautet:
beA
Häufig gestellte Fragen
Wann verwendet man die Abkürzung beA?
Die Abkürzung beA wird vor allem in schriftlichen Texten, Dokumenten oder Fachberichten verwendet, um den Begriff „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ platzsparend darzustellen.