Abkürzung für Rechtsanwalt
Die gängige Abkürzung für „Rechtsanwalt“ lautet:
RA
Häufig gestellte Fragen
Wann verwendet man die Abkürzung RA?
Die Abkürzung RA wird vor allem in schriftlichen Texten, Dokumenten oder Fachberichten verwendet, um den Begriff „Rechtsanwalt“ platzsparend darzustellen.