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Abkürzung für Artikel (z. B. im Gesetz oder Vertrag)

Die gängige Abkürzung für „Artikel (z. B. im Gesetz oder Vertrag)“ lautet:

Art.

Details zur Abkürzung Art. →

Häufig gestellte Fragen

Wann verwendet man die Abkürzung Art.?
Die Abkürzung Art. wird vor allem in schriftlichen Texten, Dokumenten oder Fachberichten verwendet, um den Begriff „Artikel (z. B. im Gesetz oder Vertrag)“ platzsparend darzustellen.