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Abkürzung für Arbeitslosengeld (Sozialrecht)

Die gängige Abkürzung für „Arbeitslosengeld (Sozialrecht)“ lautet:

ALG

Details zur Abkürzung ALG →

Häufig gestellte Fragen

Wann verwendet man die Abkürzung ALG?
Die Abkürzung ALG wird vor allem in schriftlichen Texten, Dokumenten oder Fachberichten verwendet, um den Begriff „Arbeitslosengeld (Sozialrecht)“ platzsparend darzustellen.